– Beginn der Rücktrittsbelehrung für Verbraucher – 

Verbraucher oder Konsument ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Die wesentlichen Bestimmungen des Fernabsatzrechtes gemäß §§ 5c Abs 4, 5d Abs 3, § 5f Z 7 und § 5i Abs 3 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) sind nicht anwendbar auf “Freizeit-Dienstleistungen“. Darunter zu verstehen sind Dienstleistungen im Bereichen der Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bzw. Vertragspartner bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

Dies gilt auch für Verträge, welche dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) unterliegen, da dieses gemäß § 18 Abs 1 Z 10 erbrachte Freizeitbetätigungen vom Rücktrittsrecht ausnimmt, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.

Die Violette Redoute ist eine “Freizeit-Dienstleistungen” im Sinne des KSchG bzw. eine Freizeitbetätigung im Sinne des FAGG und Ihnen steht daher kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht zu. Die Violette Redoute dient als Ball dem reinen Freizeitvergnügen und findet zu einem bestimmten vertraglich vorgesehenen und festgelegten Zeitpunkt statt.

– Ende der Rücktrittsbelehrung für Verbraucher –